Wareneingang bei Werbeartikeln: Toleranzen, Mängel und die kaufmännische Rügepflicht
Veröffentlicht am 17.09.2026
Bedruckte Ware kommt an, der Termin drückt – und im dritten Karton sitzt das Logo zu tief. Zwischen Unternehmen gilt dann § 377 HGB: unverzüglich untersuchen, unverzüglich anzeigen, sonst gilt die Ware als genehmigt. Der Beitrag erklärt den Maßstab für den Mangel, welche Toleranzen bei Menge, Farbe und Druckposition gelten und welche Fristen laufen.